Betriebsordnung - Golfplatz Golf Resort Barbora

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Betriebsordnung legt eindeutig die Regeln, Rechte und Pflichten aller Besucher des Golfresorts fest.
  2. Unter Golfplatz versteht sich der 18-Loch Golfplatz (d.h. Abschläge, Bahnen, Lochbereich und die restlichen Flächen), Driving Range, Übungsflächen (Putting und Chipping Grün) und Ruheplätze des Golfplatzes. Zum Areal des Resorts gehören neben dem erwähnten Golfplatz auch die Parkplätze, das Clubhaus mit den anliegenden Objekten, die Haupteinfahrt ins Areal und die Zufahrtswege.
  3. Die Besucher des Resorts sind Golfspieler und deren Begleitung, Besucher von gesellschaftlichen Veranstaltungen durchgeführt innerhalb des Areals, das Areal querende Personen und sonstige Personen, die die Genehmigung des Betreibers haben.
  4. Mit Betreiber sind jene Angestellten und sonstige Mitarbeiter gemeint, die den Betrieb und die Lauf des Golfplatzes sicherstellen.
  5. Diese Betriebsordnung enthält die Regeln des Betreibers, aufgestellt für das Gelände des Golfresorts. Mit dem Betreten des Geländes des Golf Resorts erklärt jeder seine Zustimmung zu den in dieser Betriebsordnung beschriebenen Rechten und Pflichten.
  6. Der Begriff Betriebsordnung ist identisch mit dem Begriff Besuchsordnung.
  7. Es ist im gesamten Areal verboten Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen.

Clubhaus

  1. Im Clubhaus besteht Rauchverbot. In den restlichen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot dort, wo der Betreiber Rauchverbotsschilder angebracht hat.
  2. Der Zutritt ins Clubhaus mit dem Golftrolley ist verboten.

Betreten des Golfplatzes

  1. Der Zutritt auf den 18 Loch Golfplatz ist gebührenpflichtig. Jeder Spieler ist verpflichtet sich vor Spielbeginn an der Rezeption anzumelden. Die Gebühren sind grundsätzlich vor Spielbeginn zu begleichen. Zur Identifizierung an der Rezeption des Areals ist der Besucher verpflichtet die ČGF Mitgliedskarte oder einen anderen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollten Zweifel an der Gültigkeit der Berechtigung für das Spiel am Golfplatz, dem Garanten oder der ausreichenden Bereitschaft des Spielers bestehen, behält sich der Betreiber das Recht vor, diese nicht zu akzeptieren bzw. die Bestätigung eines vom Club akzeptierten Garanten einzufordern.
  2. Sollte der Spieler eine andere Staatszugehörigkeit besitzen oder tschechischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sein, kann dieser auch ohne HCP oder Platzreifenachweis zum Spiel zugelassen werden. Ist die Spielstärke gemäss Einschätzung des Platzmanagers oder Marschalls doch zu gering, kann diesem die Spielerlaubnis ohne Anspruch auf Zahlungsersatz entzogen werden.
  3. Das Platzpersonal nimmt die Daten des Spielers auf, welcher sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass der Betreiber personenbezogene Daten der Spieler, zum Betrieb des Golfplatzes gemäss Gesetz Nr.. 101/2000 Sb., mit späteren Änderungen und Ergänzungen, im Zusammenhang mit dem Anbieten seiner Dienstleistungen und im Umfang, der unerlässlich für die Identifizierung des Spielers ist, erlangt.
  4. Der Spieler ist verpflichtet während der Spieldauer auf Verlangen den Zahlungsbeleg für das Spiel vorzuweisen, Clubmitglieder weisen den gültigen Mitgliedsausweis vor. Anderenfalls kann der Spieler vom Spiel ausgeschlossen und zum Verlassen des Areals aufgefordert werden.
  5. Die Betriebszeit des Golfplatzes, Clubhauses und Übungsflächen wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die konkreten Öffnungszeiten legt der Platzmanager fest und diese sind an der Rezeption bzw. auf der Homepage des Golfplatzes ausgehängt.
  6. Der Spieler und dessen Begleitung betreten den Golfplatz auf eigene Gefahr. Der Spieler und dessen Begleitung sind verpflichtet sich am Golfplatz so zu verhalten, dass sie deren Gesundheit und die der anderen Spieler bzw. Personen am Golfplatz nicht gefährden.
  7. Der nicht Golf spielende Besucher, der keine Begleitung ist, darf den Golfplatz nicht ohne Erlaubnis der Rezeption betreten.
  8. Kinder jünger als 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen spielen (ausgenommen bei Turnieren).
  9. Besuchern ist es strengstens verboten, andere als deren eigene Bälle am Golfplatz aufzuheben. Der Zutritt auf die Einfallsfläche der Driving Range ist verboten. Es ist strengstens untersagt Golfbälle aus dem Besitz des Resorts vom Gelände des Resorts hinauszutragen. Zuwiderhandeln verpflichtet zur Begleichung des dadurch entstandenen Schadens.
  10. Ausserhalb der Betriebszeiten und des eigenen Spiels ist es verboten den Golfplatz zu betreten. Innerhalb des Geländes darf man sich nur auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen.

Spielerpflichten

  1. Der Besucher ist verpflichtet auf dem ganzen Gelände des Golfplatzes alle Sicherheitsgrundsätze zu befolgen und unter keinen Umständen andere Besucher zu gefährden.
  2. Der Besucher ist verpflichtet die Betriebsanweisungen des Marschalls, der Greenkeeper, Trainer und des restlichen Personals einzuhalten und die Warnschilder am Golfplatz zu respektieren.
  3. Die Besucher nehmen zur Kenntnis, dass am Gelände des Golfplatzes Golf gespielt wird und die Gefahr besteht von Golfbällen getroffen und verletzt zu werden. Bei Nichteinhalten der Anweisungen auf den Warnschildern bzw. in der Betriebsanleitung veröffentlichten Anweisungen, trägt der Betreiber keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden der Besucher.
  4. Die Spieler sind verpflichtet die Golfregeln, die Ethikgrundsätze und lokalen Regeln einzuhalten. Zuwiderhandeln kann zum ersatzlosen Ausschluss vom Spiel führen.
  5. Beim Spiel auf Entfernungen, die der Spieler nicht komplett einsehen kann oder die Sicht beeinträchtigt ist oder in Reichweite des Abschlages weitere Spielteilnehmer sind, ist dieser verpflichtet sich zu überzeugen, dass sein Handeln niemandem Schaden bzw. gesundheitliche Schäden zufügt und gemäss dessen zu handeln.
  6. Der Spieler und dessen Begleitung müssen gemäss der Golf-Gepflogenheiten gekleidet sein (einschliesslich Schuhe).
  7. Die Spieler sind verpflichtet ausgeschlagene Rasenziegel und Pitchmarks auszubessern und den Sand in den Bunkern hinter sich zu rechen.
  8. Die Spieler dürfen deren Umfeld nicht mit überhöhter Lautstärke, dem Läuten von Mobiltelefonen und Verhalten, welches nicht den Golfgepflogenheiten und den guten Sitten entspricht, belästigen.

Verwendung von E-Carts - Buggy

  1. E-Carts (Buggy) dürfen nur Spieler älter als 16 Jahre lenken. Bei der Fahrt über den Golfplatz vermeiden sie es sich in der Nähe der Grüns zu bewegen, fahren Sie unter Zuhilfenahme von Signalen, die die Richtung und Spur auf dem konkreten Loch anzeigen.
  2. Mit einem E-Cart (Buggy) dürfen höchstens 2 Spieler fahren und deren Golfzubehör befördern.
  3. Die Spieler sind verpflichtet sich vor der Fahrt mit der Bedienung des E-Carts (Buggy) vertraut zu machen.

Weitere Bestimmungen

  1. Am gesamten Gelände ist es verboten Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Es ist stregnstens verboten Kinder auf dem Kinderspielplatz unbeaufsichtigt zu lassen.
  2. Am Gelände dürfen Hunde nicht frei herumlaufen. Hunde dürfen sich innerhalb des Geländes nur auf den vorgesehenen Wegen und an der Leine bewegen. Der Hund darf durch Bellen oder dessen Bewegung andere Besucher nicht belästigen. Der Inhaber des Hundes ist verpflichtet dessen Exkremente zu entfernen.
  3. Jedwedes Ändern und Verschieben von Ständern, Geräte-, Informations-, Begrenzungs- ober sonstigen Einrichtungen ist den Besuchern verboten.
  4. Das Parken von Besucherfahrzeugen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen erlaubt.
  5. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden.
  6. Der Besucher trägt die volle Verantwortung für Schäden, die er an der Gesundheit von Personen oder dem Eigentum des Resorts und dessen Umgebung durch eigenes Hinzutun verursacht.
  7. Der Besucher ist verpflichtet für Sauberkeit am Gelände des Golfplatzes zu sorgen. Am gesamten Gelände, auf allen freien Flächen und auf allen Rasenflächen ist es strengstens verboten Zigarettenstummel oder anderen Abfall wegzuwerfen.
  8. Vulgäres Verhalten gegenüber dem Marschall oder dem Rezeptionspersonal, sowie dem restlichen Personal und den Besuchern und Spielern wird als grober Verstoss gegen die Betriebsordnung gewertet und aufgrund solchen Verhaltens kann der Besucher zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden.
  9. Die Besucher des Golf Resorts sind verpflichtet diese Betriebsordnung, die Aufforderungen der Platzbetreiber und weiters die Grundregeln der Sicherheit, Hygiene und des Feuerschutzes einzuhalten. Bei Verletzung dieser Betriebsbestimmungen kann die entsprechende Person zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden, ohne Anrecht auf Erstattung bereits bezahlter Gebühren.
  10. Besuchern, die wiederholt die Betriebsbestimmungen nicht respektieren, kann der Zutritt zum Gelände verweigert werden.
  11. Der Platzmanager, Sicherheitspersonal und die Betreiber des Resorts haben das Recht der Öffentlichkeit den Zutritt zum Golfresort teilweise oder gänzlich zu verbieten, sollte dieses aus Schutz für die Gesundheit von Personen oder der Vermeidung von Schäden am Eigentum der Geländebetreiber oder Dritter notwendig sein.
  12. Der Platzmanager ist berechtigt den Zutritt der Öffentlichkeit teilweise oder gänzlich einzuschränken, wenn dies der Vertrag mit einem kurzzeitigen Platzmieter verlangt.
  13. Spieler und Besucher verwenden die Einrichtung des Areals auf eigene Gefahr und sind verantwortlich für die Einhaltung der Betriebsbestimmungen. Sämtliche festgestellte Mängel und Unfälle sind umgehend dem Personal, an der Rezeption oder zuständigen Personen zu melden.
  14. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Schäden an der Ausrüstung und privaten Gegenständen der Besucher, die auf das Gelände mitgebracht wurden.

Sicherheitsbestimmungen

  1. Bei Gewitter sind die Spieler und Besucher verpflichtet sofort das Spiel oder Training zu unterbrechen und schellst möglich ins Clubhaus zurückzukehren.
  2. Für Erste Hilfe befindet sich an der Rezeption ein Verbandskasten. Dieser ist gemäss der gültigen Vorschriften und im Einklang mit den angebotenen Dienstleistungen ausgestattet.

Gültigkeit

  1. Diese Betriebsbestimmungen des Golf Resorts sind ab 1. 1. 2014 gültig

 Petr Ocásek – Vorstandsvorsitzender Golf Resort Barbora AG